In allen digitalen Auftragskategorien, abgesehen von der Außerbetriebsetzung, ist es erforderlich, dass Sie sich identifizieren.
Um die Identifizierung möglichst schnell und sicher durchzuführen, arbeiten wir mit einem Vertrauensdienstleister zusammen.
Vertrauensdienstleister
Nect
Die Nect Technologie mitsamt ihrer Identifizierungs- und Signaturverfahren ist für die Anwendung in der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ) vollumfänglich einsetzbar - gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), speziell § 38.
Dies basiert vor allem auf der Fähigkeit von Nect, eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 auszustellen. Bewiesen werden muss diese Fähigkeit durch eine regelmäßig durchzuführende eIDAS-Auditierung. Das Zertifikat, welches Sie am Ende des Textes herunterladen können, bestätigt der Nect GmbH die Erfüllung aller relevanten Anforderungen der eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) für die Erstellung qualifizierter Zertifikate für elektronische Signaturen. Es umfasst den Identitätsdienst „Nect Ident“, der Verfahren wie automatisiertes Video-Ident, eID bzw. Online-Ausweisfunktion, NFC-basierte Ausweisdokumente (z.B. weltweite Reisepässe) sowie die Wiederverwendung der digitalen Identität unterstützt. Es unterstreicht die Einhaltung strenger Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Datenschutz nach eIDAS und ETSI, insbesondere für die Identitätsfeststellung und die Ausstellung qualifizierter Zertifikate für elektronische Signaturen. Im Rahmen ihrer Dienstleistungen arbeitet die Nect GmbH mit dem Bank-Verlag als qualifiziertem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zusammen. Diese Zusammenarbeit verbindet die spezialisierten Kompetenzen beider Unternehmen: Nect bringt innovative Identifizierungstechnologien ein, während durch die Kooperation mit dem Bank-Verlag die regulatorischen und technischen Anforderungen an die QES erfüllt werden.